{"id":3380,"date":"2021-01-12T20:26:27","date_gmt":"2021-01-12T20:26:27","guid":{"rendered":"https:\/\/iwk.de\/?page_id=3380"},"modified":"2024-11-29T10:21:24","modified_gmt":"2024-11-29T10:21:24","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/vipgo.atsautomation.com\/iwk-de\/%20%20\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<span><span><a href=\"https:\/\/vipgo.atsautomation.com\/iwk-de\/%20%20\/\">HOME<\/a><\/span><\/span>\n<h3>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN F\u00dcR DEN EINKAUF DER IWK VERPACKUNGSTECHNIK GMBH<br \/>(STAND OKTOBER 2013)<\/h3>\n<p><strong>1. Auftraggeber, Geltung<\/strong><\/p>\n<p>1.1 Das diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (Einkaufs-Bedingungen IWK Verpackungstechnik GmbH) in einen Vertrag einbeziehende Unternehmen wird in der Folge kurz \u201eAuftraggeber\u201c genannt.<\/p>\n<p>1.2 Die Einkaufs-Bedingungen IWK Verpackungstechnik GmbH sowie weitere im Auftragsschreiben genannte Vertragsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftragnehmers haben keine Geltung, und zwar auch dann nicht, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Leistung vorbehaltlos abgenommen wird.<\/p>\n<p>1.3 Rechtswirksam sind nur schriftliche und vom Auftraggeber unterschriebene Willenserkl\u00e4rungen und Rechtsgesch\u00e4fte wie Bestellungen, Abrufe, Vertr\u00e4ge (nachfolgend auch \u201eAuftrag\u201c genannt), auch in elektronischer Form mit elektronischer Signatur gem\u00e4\u00df \u00a7 127 Abs. 3 BGB, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>1.4 S\u00e4mtliche Bestellungen des Auftraggebers erfolgen freibleibend. F\u00fcr den Inhalt des Vertrages ist dessen schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>1.5 Die Ausarbeitung von Projekten und Angeboten durch den Auftragnehmer ist mangels einer gesonderten Vereinbarung f\u00fcr den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich. Er ist in der Verwertung frei. Soweit Anfragen des Auftraggebers technische Angaben oder Forderungen enthalten, entbinden diese den Auftragnehmer nicht von einer eigenen umfassenden Pr\u00fcfung.<\/p>\n<p><strong>2. Qualit\u00e4tsmanagement, Umweltschutz<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Der Auftragnehmer hat die Anforderungen des Auftraggebers hinsichtlich Qualit\u00e4tsmanagement und Umweltschutz gem\u00e4\u00df den Anforderungen in der Spezifikation in der jeweiligen Bestellung einzuhalten.<\/p>\n<p>2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Gesetzes \u00fcber das Inverkehrbringen, die R\u00fccknahme und die umweltvertr\u00e4gliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikger\u00e4ten (ElektroG) einzuhalten, die sich daraus f\u00fcr den Auftraggeber ergebenden Verpflichtungen wahrzunehmen und \u2013 soweit diese nicht \u00fcbertragbar sind \u2013 ihn bei deren Erf\u00fcllung zu unterst\u00fctzen. Er verpflichtet sich diesbez\u00fcglich insbesondere, f\u00fcr den Auftraggeber kostenfrei die Herstellerkennzeichnung gem\u00e4\u00df \u00a7 7 Satz 1 ElektroG nach der Vorgabe des Auftraggebers auf den Vertragsgegenstand aufzubringen sowie den jeweiligen Vertragsgegenstand mit dem Symbol gem\u00e4\u00df \u00a7 7 Satz 2 ElektroG in Verbindung mit Anlage 2 des ElektroG nach der Vorgabe des Auftraggebers zu kennzeichnen.<\/p>\n<p><strong>3. Code of Conduct, Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n<p>3.1 Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich in der Verantwortung f\u00fcr Mensch, Gesellschaft und Umwelt stehend zur Einhaltung der Regeln des Code of Conduct, der Vertragsbestandteil wird.<\/p>\n<p>3.2 Sofern ein Einsatz an einer sicherheitsempfindlichen Stelle des Auftraggebers vorgesehen ist, hat der Auftragnehmer daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass nur Mitarbeiter eingesetzt werden, die sicherheits\u00fcberpr\u00fcft und schriftlich gesondert zur Verschwiegenheit verpflichtet worden sind.<\/p>\n<p><strong>4. Leistungsumfang, Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Der im Vertrag vereinbarte Preis ist ein Festpreis und schlie\u00dft mangels ausdr\u00fccklicher abweichender Vereinbarung die Lieferung &#8222;frei Bestimmungsort&#8220; ein. Mit dem Preis sind s\u00e4mtliche Transport-, Versicherungs-, Verpackungs- und sonstige Nebenkosten und Geb\u00fchren bis zur Anlieferung\/Aufstellung in betriebsf\u00e4higem Zustand an der vom Auftraggeber genannten Empfangsstelle abgegolten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist ausdr\u00fccklich Kostentragung durch den Auftraggeber vereinbart, so bestimmt er den Frachtf\u00fchrer. Das Gut ist im Frachtbrief so zu deklarieren, dass f\u00fcr die Sendung der zul\u00e4ssig billigste Frachtsatz berechnet wird. Zur Durchf\u00fchrung des Transports zeigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an, wenn die Ware versandfertig ist. In diesem Fall wird der Auftraggeber eine Transportversicherung abschlie\u00dfen und die entstehenden Kosten tragen. Insoweit ist der Auftraggeber Verbotskunde im Rahmen der Speditions- und Rollfuhrversicherung (sog. SVS \/ RVS-Verbotskunde). Weitere Versicherungskosten werden vom Auftraggeber nicht \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>4.2 Im Preis sind die Kosten f\u00fcr eventuell anfallende Installations- und Integrationsarbeiten, die vom Auftragnehmer ohne St\u00f6rung des laufenden Betriebs, erforderlichenfalls auch au\u00dferhalb der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten, zu erbringen sind, enthalten. Zusatz- oder Mehrleistungen sowie anderer Aufwand, die \u00fcber den urspr\u00fcnglichen Auftragsumfang hinausgehen werden nur verg\u00fctet, wenn hier\u00fcber vor Ausf\u00fchrung dieser Leistung eine schriftliche Nachtragsvereinbarung getroffen worden ist. Sie sind in der Rechnung besonders kenntlich zu machen.<\/p>\n<p>4.3 F\u00fcr die Nutzung relevante Anleitungen f\u00fcr Betrieb, Bedienung, Gebrauch und Service oder sonstige Dokumente sind sowohl in der am Sitz des Auftraggebers als auch am Bestimmungsort jeweils landes\u00fcblichen Sprache mitzuliefern und mit dem Preis abgegolten.<\/p>\n<p>4.4 Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizuf\u00fcgen. Lieferscheine und \u2013 soweit besonders vereinbart \u2013 Versandanzeigen m\u00fcssen enthalten: &#8211; Bestellnummer, Gesch\u00e4ftszeichen und Datum des Auftrags, &#8211; Nummer einer etwaigen Teillieferung, &#8211; Nummer und Datum des Lieferscheins, &#8211; Datum der Absendung, &#8211; Angaben \u00fcber Art und Umfang der Lieferung sowie im Auftrag vermerkte Materialnummern und Positionsnummern und &#8211; Versandart<\/p>\n<p>4.5 Ist die Abrechnung von Leistungen nach Stundens\u00e4tzen vereinbart, werden Reise- und Wartezeiten sowie Reisekosten nicht gesondert verg\u00fctet.<\/p>\n<p>4.6 Die Zahlungsfrist beginnt mit dem ersten Tag nach Eingang der pr\u00fcfbaren Rechnung, jedoch nicht vor Erf\u00fcllung\/Abnahme der Leistung. Zahlungsl\u00e4ufe beim Auftraggeber erfolgen immer am 9. Arbeitstag eines jeden Monats. Geht dem Auftraggeber die Rechnung vor oder am 9. Arbeitstag eines Monats zu, leistet er den Kaufpreis am 9. Arbeitstag des n\u00e4chsten Monats mit 3% Skonto, am 9. Arbeitstag des \u00fcbern\u00e4chsten auf den Rechnungszugang folgenden Monats mit 2% Skonto und am 9. Arbeitstag des \u00fcber\u00fcbern\u00e4chsten auf den Rechnungseingang folgenden Monats netto ohne Abzug. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Wahrung der Zahlungsfrist ist das Datum, an dem der Auftraggeber den \u00dcberweisungsauftrag erteilt.<\/p>\n<p>4.7 Die vorbehaltlose Zahlung des Rechnungsbetrages durch den Auftraggeber beinhaltet keine Anerkennung der Leistung des Auftragnehmers als vertragsgem\u00e4\u00df.<\/p>\n<p><strong>5. Verzug des Auftragnehmers<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Im Fall des Verzugs des Auftragnehmers finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n<p>5.2 Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber berechtigt, f\u00fcr jede angefangene Woche der \u00dcberschreitung eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 0,5 vom Hundert des Auftragswertes, jedoch h\u00f6chstens 5 vom Hundert des Auftragswertes zu verlangen. Die Vertragsstrafe kann neben der Erf\u00fcllung verlangt werden. Die Geldentmachtung weitergehender Anspr\u00fcche bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>5.3 Ist eine Vertragsstrafe vereinbart, kann der Auftraggeber den Vorbehalt der Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend machen.<\/p>\n<p>5.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erf\u00fcllung geltend zu machen.<\/p>\n<p>5.5 Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche aus Verzug bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>6. Verzug des Auftraggebers<\/strong><br \/>Im Fall des Verzugs des Auftraggebers finden die gesetzlichen Vorschriften mit der Ma\u00dfgabe Anwendung, dass der Auftraggeber auch bei Zahlungen erst dann in Verzug kommt, wenn er auf eine Mahnung des Auftragnehmers hin nicht leistet.<\/p>\n<p><strong>7. R\u00fccktritt oder K\u00fcndigung aus wichtigem Grund<\/strong><\/p>\n<p>7.1 Der Auftraggeber kann insbesondere dann von dem Vertrag zur\u00fccktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung k\u00fcndigen, wenn \u00fcber das Verm\u00f6gen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet oder dessen Er\u00f6ffnung mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse abgelehnt worden ist oder wenn die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vor\u00fcbergehend einstellt.<\/p>\n<p>7.2 Die gleichen Rechte stehen dem Auftraggeber bereits nach Eingang eines Antrags auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens bei Gericht zu.<\/p>\n<p><strong>8. Produkthaftung<\/strong><\/p>\n<p>Soweit der Auftragnehmer f\u00fcr einen Schaden aufgrund Produkthaftung verantwortlich ist, verpflichtet er sich, den Auftraggeber von Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer \u00fcber die Geltendmachung solcher Schadensersatzanspr\u00fcche informieren.<\/p>\n<p><strong>9. Gefahr\u00fcbergang\/Abnahme\/M\u00e4ngeluntersuchung<\/strong><\/p>\n<p>9.1 F\u00fcr den \u00dcbergang der Gefahr und des Eigentums gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>9.2 Die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen bedarf \u2013 ebenso wie Montageleistungen \u2013 der schriftlichen Abnahme durch den Auftraggeber.<\/p>\n<p>9.3 Im \u00dcbrigen geht bei Lieferungen die Gefahr mit dem Eintreffen der Lieferung an der Empfangsstelle und Gegenzeichnung des Lieferscheins auf den Auftraggeber \u00fcber. Der Auftraggeber pr\u00fcft die Leistung binnen f\u00fcnf Arbeitstagen nach der Anlieferung lediglich hinsichtlich offen erkennbarer M\u00e4ngel und r\u00fcgt diese unverz\u00fcglich. Im \u00dcbrigen ist der Auftraggeber von der Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht nach \u00a7 377 HGB befreit.<\/p>\n<p><strong>10. M\u00e4ngelhaftung<\/strong><\/p>\n<p>10.1 Der Auftragnehmer \u00fcbernimmt w\u00e4hrend der Gew\u00e4hrleistungsfrist die M\u00e4ngelhaftung f\u00fcr den vertragsgem\u00e4\u00dfen und fehlerfreien Zustand sowie die fehlerfreie Funktion der ihm obliegenden Leistung. Falls keine abweichende Vereinbarung geschlossen wurde, betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrung f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche 36 Monate ab Gefahr\u00fcbergang oder, soweit eine Abnahme bestimmt ist, mit der Abnahme der Leistung. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche verl\u00e4ngert sich um die Zeit, w\u00e4hrend der die mangelbehaftete Leistung nicht bestimmungsgem\u00e4\u00df genutzt werden kann.<\/p>\n<p>10.2 F\u00fcr w\u00e4hrend der Verj\u00e4hrungsfrist auftretende M\u00e4ngel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen der M\u00e4ngelhaftung dem Auftraggeber entstehenden Aufwendungen zu tragen. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>10.3 Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen Rechtsm\u00e4ngeln verj\u00e4hren in zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem ein Dritter Anspr\u00fcche aus der Verletzung von Schutzrechten oder sonstigen Rechten geltend macht oder der Auftraggeber in sonstiger Weise Kenntnis vom Bestehen des Rechtsmangels erh\u00e4lt. Handelt der Auftragnehmer arglistig, gelten die gesetzlichen Regelungen.<\/p>\n<p><strong>11. Geheimhaltung<\/strong><\/p>\n<p>11.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen Informationen aus dem Bereich der jeweils anderen Partei, die ihnen durch die Gesch\u00e4ftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und nicht f\u00fcr eigene Zwecke oder Zwecke Dritter zu verwenden. Weitergehende oder anderweitige Rechtspflichten zur Geheimhaltung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>11.2 \u00dcberlassene Datentr\u00e4ger, Muster, Vorlagen, Zeichnungen etc. sind mit der Erledigung der Bestellung an den Auftraggeber zur\u00fcckzusenden. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht insoweit wird ausgeschlossen. Sie sind ebenso wie Modelle, Gesenke und andere Werkzeuge geheim zu halten. Sie d\u00fcrfen nur mit ausdr\u00fccklicher schriftlicher Genehmigung vervielf\u00e4ltigt werden. Sie d\u00fcrfen nur f\u00fcr die Ausf\u00fchrung unserer Auftr\u00e4ge verwendet und Dritten weder verkauft noch \u00fcberlassen oder \u00fcberhaupt zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p>\n<p>11.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung des Vertrages fort; sie erlischt, wenn und soweit das in den \u00fcberlassenen Modellen, Schablonen, Mustern, Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen ohne Versto\u00df einer Vertragspartei gegen Rechtspflichten allgemein bekannt geworden ist.<\/p>\n<p>11.4 S\u00e4mtliche dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Leistungserbringung zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen verbleiben im Eigentum des Auftraggebers und sind zusammen mit s\u00e4mtlichen gefertigten Abschriften, Kopien etc. auf Aufforderung des Auftraggebers an den Auftraggeber herauszugeben oder auf seinen Wunsch hin zu vernichten. Die Vervielf\u00e4ltigung solcher Gegenst\u00e4nde ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zul\u00e4ssig. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/p>\n<h3>\u00a0<\/h3>\n<h3>ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN<\/h3>\n<p><strong>I. Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>Allen unseren Lieferungen und Leistungen an Unternehmer liegen ausschlie\u00dflich unsere nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen zugrunde. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden gelten selbst dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen und die Lieferung dennoch ausf\u00fchren. Abweichungen und Erg\u00e4nzungen sind nur mit unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Best\u00e4tigung wirksam, diese gelten nur f\u00fcr das Gesch\u00e4ft, f\u00fcr das sie getroffen wurden. Im Rahmen laufender Gesch\u00e4ftsbeziehungen gelten die nachfolgenden Bedingungen f\u00fcr k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge auch dann, wenn in Zukunft nicht ausdr\u00fccklich auf deren Geltung hingewiesen wird.<\/p>\n<p><strong>II. Angebot, Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n<p>1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.<\/p>\n<p>2. Nach Bestellung des Kunden kommt der Vertrag durch unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung zustande. Angaben, die vor der Bestellung im Rahmen der Auftragsbearbeitung gemacht werden, insbesondere \u00fcber Leistungs-, Verbrauchs- oder andere Einzeldaten, sind als Vereinbarungen \u00fcber die Beschaffenheit unserer Leistungen nur verbindlich, wenn sie von uns mit der Auftragsbest\u00e4tigung oder auch danach schriftlich als verbindlich best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p><strong>III. Mitwirkung des Bestellers<\/strong><\/p>\n<p>1. Die vertragsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungs-, Aufkl\u00e4rungs-, Beratungspflichten sowie Obhuts- und Schutzpflichten vollumf\u00e4nglich nachkommt.<\/p>\n<p>2. Der Kunde verpflichtet sich daher u.a. zur rechtzeitigen Beantwortung aller R\u00fcckfragen, zur \u00dcbersendung der erforderlichen oder angeforderten Zeichnungen und Unterlagen, Erteilung aller erforderlichen Freigaben und Genehmigungen und die Teilnahme an im Vorfeld mitgeteilten Terminen f\u00fcr Konstruktionsbesprechung, Vorabnahmen und Endabnahmen voraus.<\/p>\n<p>3. Der Kunde verpflichtet sich zudem zur \u00dcbersendung von spezifikationsgerechtem Testmaterial in ausreichendem Umfang und Anzahl. Sofern Toleranzen bei dem Testmaterial auftreten, sind uns Teile im jeweiligen oberen und unteren Toleranzbereich zur Verf\u00fcgung zu stellen. Nur f\u00fcr diese uns zur Verf\u00fcgung gestellten Teile kann eine einwandfreie Funktion gew\u00e4hrleistet werden.<\/p>\n<p><strong>IV. Preise<\/strong><\/p>\n<p>1. Unsere Preise gelten ab Werk ausschlie\u00dflich Verpackung (bei Auslandslieferungen unverzollt).<\/p>\n<p>2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Zahlung sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<p>3. Treten zwischen Vertragsschluss und Lieferung unvorhergesehene Erh\u00f6hungen von Material-, Lohn- oder Transportkosten, Steuern oder Abgaben ein, sind wir berechtigt, eine diesen Faktoren entsprechende Preisanpassung vorzunehmen, wenn nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert werden soll.<\/p>\n<p>4. Nimmt der Kunde nach Vertragsschluss \u00c4nderungen vor, k\u00f6nnen wir die Preise entsprechend den durch die \u00c4nderung bedingten Mehrkosten jederzeit anpassen.<\/p>\n<p><strong>V. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung<\/strong><\/p>\n<p>1. Werden vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen \u00fcberschritten, sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadensersatzanspruch in H\u00f6he von 8 % \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz bezogen auf den Auftragswert ohne Schadensnachweis zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten. Dem Kunden ist gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden \u00fcberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.<\/p>\n<p>2. Die Zahlungsfrist ist nur eingehalten, wenn die Zahlung innerhalb der Frist bei auf unserem Konto gutgeschrieben ist und wir dar\u00fcber frei verf\u00fcgen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>3. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen solcher Forderungen Zahlungen zur\u00fcckbehalten, es sei denn, es liegt ein Mangel vor. Bei der Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen muss die Forderung auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruhen.<\/p>\n<p>4. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist der Kunde verpflichtet, uns seine Steuer ID-Nummer anzugeben sowie uns die zur Pr\u00fcfung der Steuerbefreiung notwendigen sonstigen Angaben zu machen und uns die f\u00fcr den Nachweis der Steuerbefreiung notwendigen Belege zur Verf\u00fcgung zu stellen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nach, werden wir die Lieferung nicht als steuerbefreit behandeln.<\/p>\n<p>5. Wir sind dann berechtigt, die jeweils anfallende Umsatzsteuer zus\u00e4tzlich zu berechnen und zu fordern. Soweit wir aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden eine Lieferung zu Unrecht als steuerbefreit behandelt haben, hat uns der Kunde von der Steuerschuld freizustellen und alle Mehraufwendungen zu tragen.<\/p>\n<p><strong>VI. Liefertermine und Fristen<\/strong><\/p>\n<p>1. In der Auftragsbest\u00e4tigung genannte Liefertermine und -fristen werden von uns nach bestem Bem\u00fchen eingehalten; sie geben jedoch nur die voraussichtliche und nicht eine fest oder kalenderm\u00e4\u00dfig vereinbarte Lieferzeit wieder.<\/p>\n<p>2. Lieferfristen beginnen keinesfalls vor der vollst\u00e4ndigen Klarstellung aller Einzelheiten der gew\u00fcnschten Ausf\u00fchrung. Die Ausf\u00fchrung von Lieferungen setzt die rechtzeitige Beantwortung aller R\u00fcckfragen, \u00dcbersendung der erforderlichen oder angeforderten Zeichnungen und Unterlagen, \u00dcbersendung von Testmaterial in ausreichendem Umfang, Erteilung aller erforderlichen Freigaben und Genehmigungen und die Teilnahme an rechtzeitig mitgeteilten Terminen f\u00fcr Konstruktionsbesprechung mit Konstruktionsfreigabe, Vorabnahmen in unserem Herstellerwerk und Abnahmen voraus. Werden diese Voraussetzungen aus von uns nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden nicht erf\u00fcllt, verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit entsprechend.<\/p>\n<p>3. Wir sind nur zur Ausf\u00fchrung und Lieferung verpflichtet, wenn der Kunde alle vereinbarten und\/oder f\u00e4lligen Zahlungen geleistet hat. Werden Zahlungen, insbesondere vereinbarte Anzahlungen versp\u00e4tet geleistet, verl\u00e4ngern sich alle Lieferfristen entsprechend.<\/p>\n<p>4. Die Frist oder der Termin gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist bzw. zu dem Termin zum Versand bereitgestellt oder abgeholt worden ist.<\/p>\n<p>5. Wir weisen darauf hin, dass bei einer Weiterver\u00e4u\u00dferung der gelieferten G\u00fcter Ausfuhrbestimmungen zur Anwendung kommen k\u00f6nnen. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen in den vom Kunden gelieferten G\u00fctern auch USBestandteile (Ware, Software, Technologie) enthalten sein und dieser Umstand kann die Einhaltung USamerikanischer Vorschriften erfordern. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich uns gegen\u00fcber, die Einhaltung der bei einem Export oder Reexport einschl\u00e4gigen nationalen, europ\u00e4ischen und US-amerikanischen Exportvorschriften sicher zu stellen.<\/p>\n<p>6. Wir \u00fcbernehmen keine Haftung f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, die sich aus gesetzlichen oder beh\u00f6rdlichen Ausfuhrbeschr\u00e4nkungen ergeben oder daf\u00fcr, dass eine Lieferung aufgrund von Ausfuhrbeschr\u00e4nkungen \u00fcberhaupt nicht durchgef\u00fchrt werden kann. Kann eine Lieferung nicht wie vertraglich vorgesehen ausgef\u00fchrt werden, weil Exportvorschriften oder Anordnungen von Beh\u00f6rden dem entgegenstehen, kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zur\u00fccktreten. Eine Entsch\u00e4digungs- oder Schadensersatzpflicht trifft den Kunden in diesem Fall nicht, es sei denn, der Kunde kannte das der Lieferung entgegen stehende gesetzliche oder beh\u00f6rdliche Ausfuhrhindernis vor Vertragsschluss oder er kannte es infolge grober Fahrl\u00e4ssigkeit vor Vertragsschluss nicht.<\/p>\n<p>7. Ist die Nichteinhaltung einer Frist oder eines Termins auf h\u00f6here Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder andere unvorhersehbare, unseren Betrieb betreffende Hindernisse zur\u00fcckzuf\u00fchren, die nicht von uns zu vertreten und nach Vertragsschluss eingetreten bzw. uns bekannt geworden sind, so verl\u00e4ngert sich die Frist bzw. der Termin angemessen.<\/p>\n<p>8. Sofern eine Vertragsstrafe vereinbart wird, ist deren H\u00f6he auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt. Ein Vertragsstrafenvorbehalt ist bei der Abnahme ausdr\u00fccklich und f\u00fcr den jeweiligen Einzelfall schriftlich zu erkl\u00e4ren. Ist eine verwirkte Vertragsstrafe unangemessen hoch, k\u00f6nnen wir deren Herabsetzung auf einen angemessenen Betrag verlangen; \u00a7 348 HGB gilt nicht.<\/p>\n<p><strong>VII. Erf\u00fcllungsort, Gefahren\u00fcbergang, Versicherung<\/strong><\/p>\n<p>1. Soweit wir nichts anderes vereinbart haben, ist unser Herstellerwerk Erf\u00fcllungsort f\u00fcr unsere Lieferverpflichtung.<\/p>\n<p>2. Der Versand unserer Erzeugnisse erfolgt ab unserem Herstellerwerk auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch, wenn wir zus\u00e4tzlich die Montage und\/oder Inbetriebnahme \u00fcbernommen haben.<\/p>\n<p>3. Versicherungen schlie\u00dfen wir nur auf ausdr\u00fccklichen schriftlichen Wunsch des Kunden ab, der die Kosten tr\u00e4gt.<\/p>\n<p><strong>VIII. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>1. Die von uns gelieferten Sachen bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zwischen uns und dem Kunden unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Wechselzahlungen.<\/p>\n<p>2. Der Kunde ist bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung nicht zur Weiterver\u00e4u\u00dferung ohne unsere schriftliche Zustimmung berechtigt; eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung ist ihm nicht gestattet.<\/p>\n<p>3. Bei der Verbindung der Vorbehaltssache mit anderen nicht uns geh\u00f6renden Sachen (Einbau) steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Auftragswertes der Vorbehaltssache zum Wert der \u00fcbrigen Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner schon jetzt dar\u00fcber einig, dass der Kunde uns im Verh\u00e4ltnis des Auftragswertes der verbundenen Vorbehaltssache zum Wert der \u00fcbrigen Sachen Miteigentum an der neuen Sache einr\u00e4umt. Der Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit auf Verlangen zur Ermittlung unseres Miteigentumsanteils die erforderlichen Unterlagen offen zu legen. Eine unentgeltliche Verwahrung der in unserem Miteigentum stehenden Sachen f\u00fcr uns durch den Kunden wird schon jetzt vereinbart.<\/p>\n<p>4. Bei Zahlungen im Scheck-Wechsel-Verfahren bleiben unsere Eigentumsvorbehalts- und Sicherungsrechte unber\u00fchrt und solange besehen, bis unsere Haftung aus Wechsel oder Scheck geendet hat.<\/p>\n<p>5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug mit Forderung aus der Gesch\u00e4ftsverbindung k\u00f6nnen wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fccktreten und die Sache heraus verlangen.<\/p>\n<p>6. Die Deckungsgrenze wird mit 120 % vereinbart. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20 % \u00fcbersteigt. Unser Eigentumsvorbehalt an einer gelieferten Sache bleibt jedoch stets so lange bestehen, bis unsere Verg\u00fctungsforderung f\u00fcr die Lieferung dieser Sache voll erf\u00fcllt ist.<\/p>\n<p><strong>IX. Abnahme<\/strong><\/p>\n<p>Bei Vereinbarungen die eine werkvertragliche Abnahme erfordern, gilt folgendes:<\/p>\n<p>1. Der Kunde ist verpflichtet, an der Vorabnahme von Maschinen in unserem Werk teilzunehmen. \u00dcber die Vorabnahme wird ein Protokoll erstellt.<\/p>\n<p>2. Die Abnahme beim Kunden ist unverz\u00fcglich nach Lieferung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>3. Der Kunde ist verpflichtet, uns nach Abschluss der Inbetriebnahme die Abnahme zu bescheinigen.<\/p>\n<p>4. Unwesentliche M\u00e4ngel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.<\/p>\n<p>5. Wird keine f\u00f6rmliche Abnahme verlangt oder durchgef\u00fchrt, gilt die Abnahme sp\u00e4testens mit Beginn der Benutzung durch den Kunden als erfolgt.<\/p>\n<p>6. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden \u00fcber, soweit er sie nicht schon tr\u00e4gt. Die Gefahr geht au\u00dferdem sp\u00e4testens auf den Kunden \u00fcber, wenn der Kunde mit der Abnahme in Verzug ger\u00e4t.<\/p>\n<p><strong>X. Wareneingangskontrolle und M\u00e4ngelr\u00fcgen<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverz\u00fcglich nach Erhalt daraufhin zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie den in der Bestellung genannten Spezifikationen entspricht und frei von M\u00e4ngeln ist. (\u00a7\u00a7 377, 381 Abs. 2 HGB (kaufm\u00e4nnische Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheit).<\/p>\n<p>2. Diese ist schriftlich zu erheben.<\/p>\n<p><strong>XI. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt<br \/>a.) bei Kaufvertr\u00e4gen<br \/>12 Monate ab \u00dcbergabe,<\/p>\n<p>b.) bei Servicevertr\u00e4gen<br \/>12 Monate ab Erbringung der Dienstleistung,<\/p>\n<p>c.) bei Werkvertr\u00e4gen<br \/>12 Monate ab Abnahme, l\u00e4ngstens jedoch 15 Monate ab Lieferung sofern der Kunde die Verz\u00f6gerung der Abnahme zu verantworten hat.<\/p>\n<p>2. Im Falle der rechtzeitig erhobenen M\u00e4ngelr\u00fcge kann der Kunde Nacherf\u00fcllung nach unserer Wahl (durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) verlangen. Sind zwei Nacherf\u00fcllungsversuche erfolglos (fehlgeschlagene Nacherf\u00fcllung) oder verweigern wir die Nacherf\u00fcllung oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde vom Vertrag zur\u00fccktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz nach der Ma\u00dfgabe dieser Bestimmungen verlangen.<\/p>\n<p>3. F\u00fcr Beeintr\u00e4chtigungen des Liefergegenstandes durch nat\u00fcrlichen Verschlei\u00df, insbesondere von Verschlei\u00dfteilen, Besch\u00e4digung nach Gefahr\u00fcbergang oder unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung (z.B. Falschanschluss, die Verarbeitung von Teilen, deren Ma\u00dfe die festgelegten Toleranzgrenzen \u00fcber- oder unterschreiten, etc.) wird keine Gew\u00e4hrleistung \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>4. Eine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr bestimmte Eigenschaften wird nur \u00fcbernommen, wenn eine ausdr\u00fcckliche und schriftliche Zusicherung durch uns erfolgt ist. Eine Gew\u00e4hrleistung, dass die gelieferte Sache f\u00fcr die Zwecke des Kunden geeignet ist, wird nicht \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>5. Von uns schriftlich bei Vertragsschluss best\u00e4tigte Daten \u00fcber Leistung, Verbrauch etc. sind nie selbstst\u00e4ndige Garantieerkl\u00e4rungen i.S.v. \u00a7 443 BGB.<\/p>\n<p>6. Der Kunde ist verpflichtet, uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung einzur\u00e4umen. Bei St\u00f6rungen und Ausf\u00e4llen werden wir Personal innerhalb angemessener Frist entsenden. Wir k\u00f6nnen jedoch nicht daf\u00fcr einstehen, dass jederzeit sofort Personal zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n<p>7. Unsere Haftung erlischt, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte ohne unsere vorherige Zustimmung Nacharbeiten oder \u00c4nderungen an unserer Lieferung vornimmt.<\/p>\n<p><strong>XII. Haftung auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen<\/strong><\/p>\n<p>1. F\u00fcr Anspr\u00fcche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen haften wir \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 nicht f\u00fcr Sch\u00e4den (einschlie\u00dflich Aufwendungen) des Kunden, die aufgrund von leichter Fahrl\u00e4ssigkeit unserer Organe, unserer gesetzlichen Vertreter, unserer Angestellten oder unserer Erf\u00fcllungsgehilfen verursacht wurden.<\/p>\n<p>2. Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz aus direkten und unmittelbaren Sch\u00e4den haften, ist die Haftung f\u00fcr s\u00e4mtliche vertraglichen, au\u00dfervertraglichen und sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche, ohne R\u00fccksicht auf ihre Rechtsnatur und unabh\u00e4ngig von der Anzahl der Schadensereignisse der H\u00f6he nach auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>3. Unsere Haftung ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, f\u00fcr s\u00e4mtliche indirekte und mittelbare Sch\u00e4den sog. Folgesch\u00e4den (wie z.B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall, R\u00fcckrufe, usw.) dem Grunde und der H\u00f6he nach ausgeschlossen.<\/p>\n<p>4. Die hiergenannten Haftungsausschl\u00fcsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten nicht<br \/>a.) im Falle einer Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit, oder<br \/>b.) im Falle von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit unsererseits, oder<br \/>c.) im Falle einer Verletzung von einer uns obliegenden vertragswesentlichen Pflicht, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages erst erm\u00f6glicht und auf deren Erf\u00fcllung der Kunde daher regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf oder<br \/>d.) sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben, oder<br \/>e.) soweit wir eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit oder Haltbarkeit \u00fcbernommen haben, oder<br \/>f.) f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p><strong>XIII. Montage, Inbetriebnahme, Einweisung<\/strong><\/p>\n<p>1. Montage- und Servicearbeiten und Inbetriebnahmeleistungen sowie die Einweisung des Bedienpersonals des Kunden werden nach Zeit und Aufwand berechnet. Die Abrechnung erfolgt nach unseren jeweils g\u00fcltigen Verrechnungss\u00e4tzen. Berechnet werden Arbeitsstunden, Wartezeiten, Reisezeiten, Aufwendungen f\u00fcr Ausl\u00f6sung, \u00dcbernachtungskosten sowie notwendige Auslagen f\u00fcr Fahrgeld und Bef\u00f6rderung. Das verwendete Material sowie der sonstige Aufwand f\u00fcr den Verbrauch von Stoffen wird nach den vereinbarten &#8211; mangels Vereinbarung zu angemessenen &#8211; Preisen berechnet.<\/p>\n<p>2. Kann eingeteiltes Montagepersonal aus von uns nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden nicht t\u00e4tig werden, wird die Wartezeit als Arbeitszeit berechnet. M\u00fcssen wir aus von uns nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden Arbeiten zu Zeiten oder Umst\u00e4nden ausf\u00fchren, die von den vertraglich vorausgesetzten Bedingungen abweichen, hat der Kunde die hierdurch verursachten Mehraufwendungen zus\u00e4tzlich zu verg\u00fcten. Sofern die Ausf\u00fchrung von Arbeiten zu Zeiten oder Umst\u00e4nden gew\u00fcnscht wird, die tarifliche Zuschl\u00e4ge (auch f\u00fcr \u00dcberstunden) erfordern, k\u00f6nnen wir auf unsere Stundenverrechnungss\u00e4tze Zuschl\u00e4ge in H\u00f6he der f\u00fcr uns tariflich g\u00fcltigen Prozents\u00e4tze berechnen. Die Einweisung von Bedienpersonal wird auch dann zus\u00e4tzlich berechnet, wenn die Montage im Preis enthalten ist.<\/p>\n<p><strong>XIV. Unterlagen, Pl\u00e4ne, Sicherheitsvorschriften<\/strong><\/p>\n<p>1. Zum Lieferumfang geh\u00f6ren eine Bedienungsanleitung und \u00dcbersichtspl\u00e4ne gem. EG 42\/2006. Weitergehende Pl\u00e4ne stellen wir nur aufgrund gesonderter Vereinbarung zur Verg\u00fctung, zu deren Abschluss wir nicht verpflichtet sind.<\/p>\n<p>2. Bedienungsanleitungen und Unterlagen von Zukaufteilen k\u00f6nnen wir nur in dem Umfang zur Verf\u00fcgung stellen, in dem wir sie selbst von unseren Vorlieferanten erhalten. Soweit wir uns gegen\u00fcber unserem Vorlieferanten zur Geheimhaltung verpflichtet haben, kann von uns keine Herausgabe verlangt werden.<\/p>\n<p>3. Bei der Ausf\u00fchrung unserer Produkte sind Abweichungen von Sicherheitsnormen, -richtlinien und Empfehlungen zul\u00e4ssig, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gew\u00e4hrleistet ist.<\/p>\n<p><strong>XV. Geheimhaltung<\/strong><\/p>\n<p>1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bleiben alle durch uns zug\u00e4nglich gemachten gesch\u00e4ftlichen oder technischen Informationen unser ausschlie\u00dfliches Eigentum und sind Dritten gegen\u00fcber geheim zu halten, ausschlie\u00dflich im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks zu verwenden.<\/p>\n<p>2. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschlie\u00dflich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern etc.) vor.<\/p>\n<p><strong>XVI. Nachbau<\/strong><\/p>\n<p>Der Kunde verpflichtet sich, den Nachbau von Maschinen, die von uns speziell f\u00fcr ihn geplant wurden, zu unterlassen und keine Dritten mit dem Nachbau solcher Maschinen zu beauftragen. Bei einer Verletzung dieser Verpflichtung k\u00f6nnen wir vom Kunden &#8211; unbeschadet unserer sonstigen Anspr\u00fcche und Rechte die Zahlung einer angemessenen Lizenzgeb\u00fchr verlangen.<\/p>\n<p><strong>XVII. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>1. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrags bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<\/p>\n<p>2. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag, insbesondere f\u00fcr die Zahlung des Kaufpreises ist unsere jeweilige Niederlassung wie untenstehend ausgewiesen.<\/p>\n<p>3. Die Parteien erkennen hiermit die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit der Gerichte am Ort unserer Niederlassung f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag an. Wir sind jedoch auch berechtigt, Anspr\u00fcche gegen den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand geltend zu machen.<\/p>\n<p>4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen oder des auf deren Grundlage abgeschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Sollte eine Teilklausel unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Restklausel unber\u00fchrt, wenn sie inhaltlich von der Teilklausel trennbar, im \u00dcbrigen aus sich heraus verst\u00e4ndlich ist und im Gesamtgef\u00fcge des Vertrages eine verbleibende sinnvolle Regelung ergibt. Die Parteien sind verpflichtet, unwirksame Klauseln durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am n\u00e4chsten kommen. Dies gilt im Falle von L\u00fccken entsprechend.<\/p>\n<p>5. Der Kunde ist dar\u00fcber informiert und damit einverstanden, dass alle ihn betreffenden Daten, auch personenbezogen im Sinne des Datenschutzgesetzes, im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. Der Kunde gew\u00e4hrleistet, dass die hierf\u00fcr ggf. erforderlichen Einwilligungen seiner Mitarbeiter vorliegen.<\/p>\n<p>6. Auf alle Rechtsbeziehungen aus und in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung findet ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Verweisungsrechts und der Bestimmungen des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (\u201eCISG\u201c), Anwendung.<\/p>\n<p>IWK Verpackungstechnik GmbH<br \/>Lorenzstra\u00dfe 6<br \/>D-76297 Stutensee<\/p>\n<p>Tel: +49 (0) 7244- 968- 0<br \/>E-mail:\u00a0<a href=\"mailto:info@iwk.de\">info@iwk.de<\/a><br \/><a href=\"http:\/\/atsautomation.com\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.atsautomation.com<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/iwk.de\/wp-content\/uploads\/sites\/22\/2021\/01\/IWK_AGB_deutsch_September_2014.pdf\">AGB herunterladen<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN F\u00dcR DEN EINKAUF DER IWK VERPACKUNGSTECHNIK GMBH(STAND OKTOBER 2013) 1. 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