Verhaltenskodex für die Geschäftstätigkeit

MISSION UND VERHALTENSKODEX FÜR DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Unsere Mission ist es, weiterhin einer der führenden Anbieter von Qualitätskontrollmaschinen für den Lebensmittelsektor zu sein. Weiterhin innovativ zu sein, indem wir die fortschrittlichsten technologischen Lösungen anbieten, flexibel bei der Entwicklung maßgeschneiderter Systeme und zuverlässig bei der Gewährleistung von Premium-Qualität und Service.
Wir haben den Verhaltenskodex für die Geschäftstätigkeit der ATS Group übernommen, zu der wir seit 2021 gehören. Er veranschaulicht die allgemeinen Grundsätze, die das Verhalten und die Führung der Aktivitäten unseres Unternehmens leiten, wie Transparenz, Korrektheit und Loyalität.
Der Verhaltenskodex benennt die Ziele und Leitwerte der Geschäftstätigkeit in Bezug auf die Parteien, mit denen wir täglich interagieren, wie z. B. Lieferanten, Kunden und Mitarbeitende. Für uns bei Raytec ist es wesentlich, diese ethische Vision zu teilen und unsere gemeinsamen Grundsätze, Werte und Verantwortlichkeiten klar zum Ausdruck zu bringen.
Dies möchten wir insbesondere mit all jenen tun, die entweder im Auftrag unseres Unternehmens tätig sind oder Geschäftsbeziehungen zu ihm unterhalten. Sie sind verpflichtet, die im Kodex enthaltenen Grundsätze und Vorschriften einzuhalten.

WHISTLEBLOWING
Whistleblowing ist ein Instrument zur Verhinderung rechtswidrigen Verhaltens, das innerhalb eines öffentlichen oder privaten Unternehmens begangen wird. Der Begriff Whistleblowing bezeichnet die Meldung von Verstößen oder Unregelmäßigkeiten, die am Arbeitsplatz aufgetreten sind.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzesdekrets 24/2023 zur „Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und zur Festlegung von Bestimmungen zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale Rechtsvorschriften melden“ sowie des Organisations-, Management- und Kontrollmodells gemäß Gesetzesdekret Nr. 231 aus dem Jahr 2001, das von RaytecVision S.p.A. („Raytec“ oder das „Unternehmen“), hat das Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um ein geeignetes System zur Verwaltung von Meldungen über Verstöße einzuführen, die am Arbeitsplatz aufgetreten sind.
Für die vorgenannten Meldungen stellt das Unternehmen zwei spezifische Meldekanäle zur Verfügung:

• Die Webplattform „Report It Channel“, die von der Muttergesellschaft ATS CORPORATION unter dem Link www.reportit.net bereitgestellt wird;
• Spezifische lokale Kommunikationskanäle:
(i) Postweg: mit einem vertraulichen Schreiben an den Raytec-Standort zu Händen des Aufsichtsorgans.
(ii) persönliches Treffen mit dem Aufsichtsorgan durch Übersendung einer E-Mail-Anfrage an die E-Mail-Adresse: raytec.odv@raytecvision.com.

Raytec gewährleistet den Eingang, die Analyse und die Bearbeitung von Meldungen, die von Personen eingereicht werden, die zur Abgabe einer Whistleblowing-Meldung berechtigt sind, d. h. Mitarbeitende des Unternehmens, Mitarbeitende/Kooperationspartner, Freiberufler oder Berater, die mit dem Unternehmen zusammenarbeiten, Praktikanten und Freiwillige, Geschäftsführer und Aktionäre sowie Mitglieder der Unternehmensorgane (Verwaltungsrat, Aufsichtsrat usw.).
Raytec lässt zur Förderung der sogenannten „Whistleblowing-Kultur“ den Eingang und die Bearbeitung von Meldungen auch in vertraulicher oder anonymer Form zu.

Meldungen können Verstöße betreffen gegen:
– den Global Code of Conduct der ATS Group, zu der das Unternehmen gehört;
– rechtswidrige Handlungen im Rahmen von Rechtsakten der Europäischen Union betreffend: öffentliches Auftragswesen; Finanzdienstleistungen, -produkte und -märkte sowie die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Produktsicherheit und -konformität; Verkehrssicherheit; Umweltschutz; Strahlenschutz und nukleare Sicherheit; Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz; öffentliche Gesundheit; Verbraucherschutz; Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten; Sicherheit von Netz- und Informationssystemen;
– Handlungen oder Unterlassungen, die die finanziellen Interessen der Europäischen Union beeinträchtigen;
– Handlungen oder Unterlassungen betreffend den Binnenmarkt der Europäischen Union (beispielsweise: Verstöße gegen Wettbewerbs- und Beihilferecht);
– Handlungen oder Verhaltensweisen, die den Gegenstand oder Zweck der in den Rechtsakten der Europäischen Union enthaltenen Bestimmungen vereiteln;
– das Raytec Model 231 sowie die damit verbundenen Unternehmensrichtlinien und -verfahren.

In Übereinstimmung mit den vorgenannten Rechtsvorschriften ergreift Raytec alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers. Darüber hinaus verhängt das Unternehmen ein absolutes Verbot von Vergeltungs- oder Diskriminierungshandlungen, direkt oder indirekt, gegen den Hinweisgeber (und „Facilitators“ im Sinne des Gesetzes) aus Gründen, die direkt oder indirekt mit der Whistleblowing-Meldung zusammenhängen, und sieht Sanktionen gegen jeden vor, der gegen diese Schutzmaßnahmen verstößt.

Für weitere Details lesen Sie bitte den Auszug aus der „Whistleblowing Policy – Reporting Procedure“, der vom Unternehmen eigens erstellt wurde und unter diesem Link verfügbar ist. Dort sind alle für Hinweisgeber nützlichen Informationen zum anwendbaren Whistleblowing-Recht sowie zum ihnen zur Verfügung stehenden Meldekanal aufgeführt.

Informationshinweis für Hinweisgeber – EU-Verordnung 679/2016

Informationshinweis für gemeldete Personen – EU-Verordnung 679/2016
HINWEIS: Sie dürfen diesen Link nur für die angegebenen Zwecke verwenden.

RAYTEC MODEL 231
Bei der Ausübung unserer Tätigkeiten haben wir uns stets von einem tiefen Respekt vor Werten leiten lassen, in der Überzeugung, dass unternehmerischer Erfolg nicht von einem ethischen und sozial verantwortlichen Geschäftsgebaren getrennt werden sollte.
Das Gesetzesdekret 231/2001 führte in das italienische Rechtssystem die verwaltungsrechtliche Haftung von juristischen Personen, Unternehmen und Vereinigungen ein. Insbesondere begründete diese Regelung die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen für bestimmte Straftaten, die in ihrem Interesse oder zu ihrem Vorteil begangen werden durch:
Personen, die Funktionen der Vertretung, Verwaltung oder Leitung der Körperschaft oder einer ihrer organisatorischen Einheiten mit finanzieller und funktionaler Autonomie innehaben; Personen, die – auch faktisch – die Leitung und Kontrolle derselben ausüben; Personen, die der Leitung oder Aufsicht einer der oben genannten Personen unterstehen.
Am 14. Dezember 2023 haben wir als Raytec Vision SpA ein Organisations-, Management- und Kontrollmodell („Modell“) gemäß Gesetzesdekret 231/2001 verabschiedet, mit dem Ziel, ein strukturiertes und systematisches System von Verfahren und präventiven Kontrolltätigkeiten zu schaffen, das darauf abzielt, Straftaten zu verhindern, indem Tätigkeiten identifiziert werden, die dem Risiko von Fehlverhalten ausgesetzt sind, und diese entsprechend prozessual geregelt werden.
Die Einführung und wirksame Umsetzung des Modells ermöglicht es uns nicht nur, von der im Gesetzesdekret 231/01 vorgesehenen Haftungsbefreiung zu profitieren, sondern auch, alle Personen, die im Auftrag der Raytec Vision S.p.A. tätig sind, fortlaufend für die richtige Handlungsweise zu sensibilisieren und eine kontinuierliche Verbesserung der Corporate Governance und – allgemeiner – des Organisationsmanagements zu verfolgen.